Ablauf und Kosten

Ich biete in meiner Praxis Psychotherapie als Privatleistung an. Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich aktuell nicht abrechnen. 

Üblicherweise beginnt eine Psychotherapie mit 3 - 5 probatorischen Sitzungen. In diesen Sitzungen lernen Sie mich kennen und können entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Ich lerne Sie in diesen Sitzungen ebenfalls kennen und erarbeite mit Ihnen einen passenden Therapieplan. Die Ziele orientieren sich dabei an der gestellten Diagnose und Ihren individuellen Voraussetzungen. Bei klar umgrenzten Themen bietet sich eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen an. Entsprechend der Komplexität einer Therapie kann sich auch eine Langzeittherapie von bis zu 60 Sitzungen als notwendig erweisen.

Privatpatienten


Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, übernimmt diese entsprechend Ihrem geltenden Versicherungstarif die Kosten für die ambulante Psychotherapie. Informieren Sie sich gerne schon vor der ersten Sitzung bei ihrer Versicherung über die Details. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, übernimmt diese einen Teil der Kosten.

Selbstzahler

Sie können die Psychotherapie auch selbst bezahlen, oft gibt es dafür persönliche Gründe. 

Die Leistungen werden gemäß der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet. Dabei kann es zu einem Steigerungssatz über der Begründungsschwelle vom 2,3 fachen Satz kommen. In einem ersten Telefonat informiere ich Sie gerne ausführlich. Eine Verhaltenstherapeutische Einzelsitzung (50 Min., GOP Ziffer 870) wird nach dem 2,3 fachen Satz mit 100,55 € berechnet, der 3,5 fache Satz liegt bei 153,00€.

Die vollständige GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) finden Sie auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) unter www.bptk.de.